Die Gemeinde Oberharz am Brocken, Stadt liegt in Sachsen-Anhalt und zählt 9.547 Einwohner bei einer Fläche von 271.7 km².
Windenergie-Spitzenreiter unter den ostdeutschen Ländern, demografischer Wandel begrenzt jedoch die Investitionsdynamik.
In Oberharz am Brocken, Stadt ist Heizöl mit 43,2% noch vor Gas (35,0%) der häufigste Energieträger – insgesamt heizen 78,2% der 2.571 Gebäude fossil.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Oberharz am Brocken, Stadt hervorragend mit Solarenergie ausgestattet: 74,6 Anlagen pro 1.000 Einwohner, insgesamt 712 mit 5,6 MWp.
Mit 74 €/m² liegt der Baulandpreis in Oberharz am Brocken, Stadt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 181 €/m². Platz 4 der teuersten Gemeinden in Sachsen-Anhalt.
Die Glasfaserversorgung in Oberharz am Brocken, Stadt liegt mit 6,9% unter dem Bundesdurchschnitt von 41,7%. Über andere Technologien erreichen 94,6% mindestens 50 Mbit/s. Auch beim Mobilfunk ist Oberharz am Brocken, Stadt mit 92,8% 5G-Abdeckung gut aufgestellt.
Mit 16 Ladepunkten an 8 Standorten ist die Ladeinfrastruktur in Oberharz am Brocken, Stadt gut ausgebaut (16,8 pro 10.000 Einwohner).
🔥 Heizung & Energieträger
☀️ Solaranlagen
🏠 Immobilien & Grundstücke
🌐 Internet & Breitband
⚡ E-Mobilität
📍 Gemeindeprofil
💡 Tipps für Oberharz am Brocken, Stadt
In Oberharz am Brocken, Stadt heizen noch 43,2% der Gebäude mit Heizöl. Seit 2026 dürfen funktionsfähige Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden (GEG §72). Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst den Umstieg auf Wärmepumpen mit bis zu 70% der Investitionskosten.
Die aktuelle Einspeisevergütung liegt bei 8,03 ct/kWh (Anlagen bis 10 kWp). Bei den in Oberharz am Brocken, Stadt üblichen Anlagengrößen von 7,9 kWp rechnet sich eine Photovoltaikanlage innerhalb von 8–12 Jahren – Eigenverbrauch steigert die Wirtschaftlichkeit erheblich.
Mit nur 6,9% Glasfaseranteil hat Oberharz am Brocken, Stadt erheblichen Nachholbedarf (Bundesdurchschnitt: 41,7%). Im Breitbandatlas der Bundesnetzagentur können Sie prüfen, ob ein geförderter Ausbau für Ihre Straße geplant ist.